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   BVerwG, 20.02.1981 - IV C 68.77   

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BVerwG, 20.02.1981 - IV C 68.77 (https://dejure.org/1981,5198)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1981 - IV C 68.77 (https://dejure.org/1981,5198)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - IV C 68.77 (https://dejure.org/1981,5198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer von der Planfeststellungsbehörde unterlassenen Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen - Rechtmäßigkeit der Änderung einer Ortsdurchfahrt - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77
    Die etwaige Unmöglichkeit eines faktischen Ausgleichs durch solche Schutzanlagen führt nach dieser Gesetzesfassung alternativ entweder dazu, daß das Vorhaben in der geplanten Form dann überhaupt scheitert oder daß - sofern dafür die übrigen Voraussetzungen gegeben sind - die durch Einwirkungen belasteten Grundstücke im Planfeststellungsbeschluß für die Planung selbst in Anspruch genommen und zu diesem Zweck nach Maßgabe der Enteignungsgesetze der Länder - freilich gegen Entschädigung in Geld - enteignet werden müssen (vgl.z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [68 f.];Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [123 f. sowie 132 f.]).

    Denn unter solchen Voraussetzungen würde die Möglichkeit einer Abhilfe durch eine Planergänzung ausscheiden, auf die der Kläger daher auch nicht anstelle eines Planaufhebungsanspruchs verwiesen werden dürfte (vgl. dazuUrteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [133];Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [87]).

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77
    Denn unter solchen Voraussetzungen würde die Möglichkeit einer Abhilfe durch eine Planergänzung ausscheiden, auf die der Kläger daher auch nicht anstelle eines Planaufhebungsanspruchs verwiesen werden dürfte (vgl. dazuUrteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [133];Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [87]).

    Unter solchen Voraussetzungen hat freilich der Betroffene gegen den Träger der Straßenbaulast einen angemessenen Anspruch auf Entschädigung in Geld, worüber dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluß zu entscheiden ist (vgl. dazu - bezogen allerdings auf Geldentschädigungsansprüche wegen des Verlustes von Grundstückszufahrten - Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in BVerwGE 58, 154 sowieUrteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 4 C 28.77 -).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77
    Die etwaige Unmöglichkeit eines faktischen Ausgleichs durch solche Schutzanlagen führt nach dieser Gesetzesfassung alternativ entweder dazu, daß das Vorhaben in der geplanten Form dann überhaupt scheitert oder daß - sofern dafür die übrigen Voraussetzungen gegeben sind - die durch Einwirkungen belasteten Grundstücke im Planfeststellungsbeschluß für die Planung selbst in Anspruch genommen und zu diesem Zweck nach Maßgabe der Enteignungsgesetze der Länder - freilich gegen Entschädigung in Geld - enteignet werden müssen (vgl.z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [68 f.];Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [123 f. sowie 132 f.]).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77
    Unter solchen Voraussetzungen hat freilich der Betroffene gegen den Träger der Straßenbaulast einen angemessenen Anspruch auf Entschädigung in Geld, worüber dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluß zu entscheiden ist (vgl. dazu - bezogen allerdings auf Geldentschädigungsansprüche wegen des Verlustes von Grundstückszufahrten - Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in BVerwGE 58, 154 sowieUrteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 4 C 28.77 -).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV B 144.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77
    Dem Berufungsgericht hätte sich vielmehr angesichts des unauflöslichen Widerspruchs zwischen den Angaben der Prozeßparteien die Notwendigkeit aufdrängen müssen, den entscheidungserheblichen Sachverhalt durch eigene Ermittlungen - erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - aufzuklären (vgl.z.B. Beschluß vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV B 144.70 - in Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 76;Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70

    Zustimmung zur Kündigung eines einem Schwerbeschädigten gleichgestellten

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77
    Dem Berufungsgericht hätte sich vielmehr angesichts des unauflöslichen Widerspruchs zwischen den Angaben der Prozeßparteien die Notwendigkeit aufdrängen müssen, den entscheidungserheblichen Sachverhalt durch eigene Ermittlungen - erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - aufzuklären (vgl.z.B. Beschluß vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV B 144.70 - in Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 76;Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

    Der Ausgleich ist durch die Anordnung von Schutzanlagen zu bewirken, soweit nicht nach spezialgesetzlicher Regelung (so z.B. in § 17 Abs. 4 Satz 2 FStrG) unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle eines solchen physisch-realen Ausgleichs eine Geldentschädigung treten darf (vgl. z.B. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in BVerwGE 59, 253 [260]; Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 4 C 68.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 39 S. 21 [22]).

    Belangen der Klägerin bedarf vielmehr im Rahmen einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Abwägung eines Ausgleichs, sei es durch die Anordnung lärmmindernder Schutzanlagen, sei es durch eine Entschädigung in Geld (vgl. z.B. Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 4 C 68.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 39 S. 21 [22/23]).

  • BVerwG, 13.12.1984 - 4 B 166.84

    Verletzung der behördlichen Ermittlungspflichten in einem

    Das angefochtene Urteil weicht nicht - wie die Beklagte meint - von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 S. 106 ) und vom 20. Februar 1981 - BVerwG 4 C 68.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 39 S. 21) ab.
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